Nicht jedes Glas darf zum Weiß-/Buntglas

05.10.2023

Zum Weiß- und Buntglas dürfen nur restentleerte Verpackungsgläser

Restentleert bedeutet, dass die Glasverpackungen zumindest gut ausgelöffelt und/oder ausgetrunken sein müssen! Wer keine Wespen zum Glascontainer locken will, spült die Glasverpackungen auch noch aus! Das Glas mit der "Haselnuss-/Schockocreme" ist definitiv nicht ausreichend entleert!

Verpackungsgläser sind vereinfacht gesagt: "Gläser in denen etwas eingepackt war"! ZB. Weinfalschen, Marmeladegläser und Co.! Tee- und Kaffeekannen gehören nicht dazu! Es ist zwar alles aus Glas, aber nicht jedes Glas gleicht mit seinen Inhaltsstoffen und somit seiner chemischen Zusammensetzung und Eigenschaften jedem anderen Glas.

Das ist so ähnlich wie wenn sie Kuchen backen! Niemand würde die Teige für einen Marmorguglhupf und einen Apfelstrudel zubereiten, dann vermischen und in den Backofen geben! Das funktioniert einfach nicht und das obwohl es sich immer um "Mehlspeisen" handelt!

Beim Recycling ist es ähnlich! Zuerst müssen die einzelnen "Zutaten" sortenrein gesammelt werden, damit daraus wieder vernünftige Produkte erstellt werden können. Daher bitte nur restentleerte Glasverpackungen zum Weiß- und Buntglas geben!

Übrigens: Das gleiche Prinzip gilt auch für alle Kunststoffverpackungen, ...! PET ist nicht gleich PE ist nicht gleich PS, ... obwohl alles Kunststoff ist!

Bei Fragen können sie uns gerne anrufen: 07766/2220-11 Johannes Weninger, Bezirksabfallverband Schärding, oder zB eines unserer Erklärvideos genießen.


Fotos: BAV Schärding