Abfalltrennen ist Bürgerpflicht

18.07.2022

Restabfallanalyse zeigt: 55 Prozent sind gar kein Restabfall!

In die Restmülltonne gehören alle Abfälle, die nicht getrennt gesammelt werden können, die nicht gefährlich für die Umwelt und nicht zu sperrig sind. Die regelmäßig durchgeführten Restabfallanalysen zeigen jedoch, dass sich ganz viel mehr in den Restmülltonnen befindet.
Im Zuge einer Restabfallanalyse im Jahr 2018/2019 wurde festgestellt, dass es sich um rund 55 Prozent handelt die eigentlich nicht hinein gehören. 31 Prozent davon gehören in den Bioabfall und 17 Prozent sind Verpackungen aus Glas, Metall und Plastik und könnten demnach recycelt werden. Abfalltrennung ist im Übrigen keine freiwillige Leistung, sondern die Pflicht einer jeden BürgerIn! Denn es gibt ein allgemeines Trenngebot für Haushalte, die von der Gemeinde angebotenen Sammlungen im ASZ bzw. bei den Containerstandplätzen oder den gelben Sack und Papiertonne vor dem Haus auch zu nutzen. Bioabfälle gehören, wie der Name schon sagt, in die Biotonne oder auf den hauseigenen Komposthaufen. Elektroaltgeräte und eben Problemstoffe gehören unbedingt ins ASZ. Der „Rest“, der dann noch übrigbleibt und nicht mehr sinnvoll verwertet werden kann, gehört tatsächlich in die schwarze Restabfalltonne vor dem Haus. Auch jene Altstoffe und Verpackungen, die verschmutzt oder in unhygienischem Zustand sind. Im Vergleich zu den stofflich verwertbaren Altstoffen oder biogenen Abfällen ist die Restabfallentsorgung die kostspieligste Art und wird über die Abfallgebühr, die jede BürgerIn zahlt, finanziert. Je weniger Restabfall also in der Tonne landet, desto niedriger sind die Entsorgungskosten und desto mehr wird zugunsten der Ökologie recycelt.