Im Sinne des § 76 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass die Verbandsversammlung des BAV Eferding in der am 28.11.2023 abgehaltenen Sitzung den Voranschlag 2024 beschlossen hat.
Der von der Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Eferding beschlossene Voranschlag liegt von heute an durch zwei Wochen in der Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbandes Eferding öffentlich auf und kann während der Geschäftsstunden eingesehen werden.
Kundmachung des Anschlages
Voranschlag 2024
MFP 2024-2028