Im Sinne des § 76 Abs. 7 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass die Verbandsversammlung des BAV Eferding in der am 26.11.2024 abgehaltenen Sitzung den Voranschlag 2025 beschlossen hat.
Der von der Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Eferding beschlossene Voranschlag liegt von heute an durch zwei Wochen in der Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbandes Eferding öffentlich auf und kann während der Geschäftsstunden eingesehen werden.
Kundmachung des Anschlages
Voranschlag 2025
MFP 2025-2029