Im Sinne des § 76 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Voranschlag (Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag) des Bezirksabfallverbandes Eferding für das Jahr 2025 von heute an eine Woche, das ist bis zum 15.11.2024, in der Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbandes Eferding, Josef-Mitter-Platz 2, 4070 Eferding zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Geschäftsstunden eingesehen werden kann.
Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim gefertigten Bezirksabfallverband eingebracht werden.
Kundmachung
Voranschlag 2025
MFP 2025-2029