Verpackungssammlung

Ab 2025: die Mixsammlung im Gelben Sack

Ab Jänner 2025 werden alle kleinen Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack gesammelt!

  • Große Verpackungen wie Kanister, Kübel, Styropor-Verpackungen, aber auch Getränkeverbundkartons und sämtliche Metallverpackungen können auch weiterhin ins ASZ gebracht werden.
  • Die Metallcontainer an den öffentlichen Sammelplätzen werden Anfang 2025 abgezogen.

Warum wird die Verpackungssammlung umgestellt?

Moderne und effiziente Sortieranlagen, wie z. B. die neue Anlage Triplast im Ennshafen, machen es möglich, Leichtstoffe in kürzester Zeit in mehr als 20 verschiedene Materialen aufzuteilen. Kunststoff und Aluminium sind wertvolle Rohstoffe und können zu neuen Verpackungen recycelt werden. Ein hochwertiges und effizientes Recycling ist jedoch nur möglich, wenn das Material sortenrein gesammelt wird.

Die gelbe Formel – ab Jänner 2025

Als Gedankenstütze: die gelbe Formel – gültig ab Jänner 2025

Infos und Trennanleitung (PDF)

FAQ Sammelumstellung

Einwegpfand

25 Cent auf Getränkeflaschen und Dosen

Kunststoff und Aluminium sind wertvolle Rohstoffe: Getränkeflaschen aus Kunststoff und Dosen können zu neuen Verpackungen recycelt werden. Ein hochwertiges und effizientes Recycling ist jedoch nur möglich, wenn das Material sortenrein gesammelt wird!

 

Daher startet am 1. Jänner 2025 in Österreich das Einwegpfand auf Kunststoff- und Metall-Getränkeverpackungen:

  • Beim Kauf einer Einweg-PET-Flasche oder Getränkedose werden 25 Cent Pfand eingehoben werden.
  • Das trifft auf alle geschlossenen Getränke in Kunststoff- und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter zu, die mit dem Pfandlogo gekennzeichnet sind.
  • Die Einwegpfand-Verpackungen können an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, an denen sie ausgegeben wurden. Ausnahmen sind Getränkeautomaten sowie Post- und Paketzusteller.
  • Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Verpackungen leer und unzerdrückt sind.

Recycling Pfand Österreich (recycling-pfand.at)

Abfall APP

Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen

Mit der Abfall OÖ App der Umwelt Profis gehört das Vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig rauszustellen, der Vergangenheit an. Die App wurde entwickelt, um die individuellen Bedürfnisse der unterschiedlichen Regionen zu erfüllen und bietet eine Vielzahl an Funktionen, die das Leben erleichtern.

 

Kalenderfunktion: Mit der Abfall OÖ App haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Abfallentsorgung. Entscheiden Sie selbst, ob Sie an bevorstehende Abfuhrtermine erinnert werden möchten und passen Sie die Einstellungen ganz nach Ihren Bedürfnissen an.

Trennhilfe: Nie mehr unsicher sein, welcher Abfall wohin gehört. Die Trennhilfe bietet schnelle und präzise Unterstützung, um sicherzustellen, dass Sie Ihren Abfall korrekt entsorgen.

Sammelplätze: Mit einer Kartenübersicht haben Sie den Überblick über Standorte der Altstoffsammelzentren, inklusive Öffnungszeiten, sowie dezentrale Sammelstellen für diverse Abfälle, Kompostieranlagen und ReVital-Shops.

Aktuelle News: Bleiben Sie stets informiert über abfallwirtschaftliche Neuigkeiten in Ihrem Bezirk. Mit regelmäßigen Updates halten wir Sie über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden.

Die Abfall OÖ App ist der perfekte Begleiter für alle, die Wert auf eine effiziente und umweltbewusste Abfallentsorgung legen. Laden Sie die App noch heute herunter und erleben Sie, wie einfach und bequem die Entsorgung von Abfällen sein kann. Machen Sie mit uns einen Schritt in Richtung einer saubereren Zukunft!

Die App ist erhältlich im Google Play Store, App Store, sowie in der HUAWEI AppGallery.

Hier geht’s zum Download

Trennen im Haushalt

Trennanleitung

Oft ist es gar nicht so einfach, seine Abfälle richtig zu trennen - schließlich gibt es vor allem bei den Verpackungen viele verschiedene Materialien, Formen und Zusammensetzungen. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir die Detailinfos in unserer Datenbank "Profis wissen was" abgespeichert.

Für alle, die die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengefasst nachlesen wollen, haben wir das Wichtigste in der folgenden Übersicht aufgelistet. Hier auch zum Download.

Bioabfall richtig sammeln

Bioabfall richtig trennen

Eine der natürlichsten Sachen der Welt: Was der Boden hervorbringt, soll wieder zur Erde zurückkehren. Um den Abfallberg klein zu halten und die Ressourcen unserer Erde zu schonen, ist nach der Abfallvermeidung die Verwertung die beste Lösung. Jeder kann durch die richtige Trennung des Bioabfalls seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Was gehört in die Biotonne?

Tipps für die optimale Vorsammlung im Haushalt

  • Biokübel mit Deckel verwenden
  • Kübel mit Papier auslegen oder Papier bzw. Maisstärkesäcke verwenden
  • möglichst trocken sammeln & keine flüssigen Abfälle einbringen
  • feuchte Küchenabfälle in Papier (Zeitung, Serviette, Küchenrolle) einwickeln
  • Küchenabfälle NICHT im Plastiksackerl sammeln
  • Biokübel regelmäßig ausleeren und auswaschen

Tipps für die Biotonne vor dem Haus

  • Gegen Gerüche und Insekten: trocken und kühl lagern!
  • Die Biotonne vor dem Befüllen mit Zeitungspapier auslegen oder einen Papiereinstecksack verwenden.
  • Keine flüssigen Abfälle (wie z. B. Suppen, Saucen etc.) in die Biotonne geben.
  • Entsorgen Sie Papiertaschentücher, Papierservietten oder die Küchenrolle auch in der Biotonne.
  • Halten Sie die Biotonne verschlossen!
  • Stellen Sie die Biotonne nicht in die pralle Sonne: Wählen Sie im Sommer einen kühlen, schattigen Standort.
  • Sägespäne, Steinmehl oder Düngekalk binden Feuchtigkeit und verringern die Geruchsentwicklung.
  • Die Biotonne möglichst locker befüllen.

Dem Festfrieren vorbeugen!

  • Bei etwa -5° C kann der Inhalt der Biotonne einfrieren.
  • Achten Sie darauf, dass in kalten Wintermonaten die Abfälle möglichst trocken sind, und stellen Sie die Tonne wenn möglich an einen frostfreien Ort.
  • Füllen Sie in Frostzeiten kein Laub ein, es friert am Tonnenrand fest.
Baurestmassen / Abbruchmeldung

Gebäudeabbruch - was tun?

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc. sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV übermittelt werden. Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Mineralische Abfälle aus dem Abbruch können ohne analytische Untersuchung auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden,  sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten.

     

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
    Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

Hier finden Sie Infomaterial zum Download

Restabfall

Was gehört in den Restabfall

Grundsätzlich gehören in den Restabfall nur all jene Abfälle, die nicht sinnvoll verwertet werden können, also die nicht getrennt gesammelt werden können, die frei von gefährlichen Inhaltsstoffen sind und die in den Abfallbehälter passen. Die Restabfallentsorgung ist im Gegensatz zur getrennten Sammlung kostenpflichtig. Folglich kann durch eine konsequente Abfallvermeidung und eine sortenreine Abfalltrennung das Restabfallaufkommen reduziert werden. Das würde in Folge eine deutliche Kostenersparnis für das gesamte System bedeuten.

Geringere Kosten durch recycelte Rohstoffe

Sortenrein getrennte Stoffe werden für die Herstellung von Produkten weiterverwendet und sind wertvolle Sekundärrohstoffe. Diese Weiterverwertung der getrennten Stoffe verringert die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung.

Das bedeutet zwar nicht, dass die Abfallgebühr aus diversen Gründen nicht auch ansteigen kann, aber: Würden wir alles in eine Restabfalltonne werfen, wäre das nicht nur eine besonders unökologische, sondern auch die teuerste Variante, um unsere Abfälle zu entsorgen.