Bitte beachten!

09.07.2020

Wiedereinführung der Maskenpflicht in den OÖ Altstoffsammelzentren ab 9. Juli

OÖ. Landesabfallverband: Gemäß der Verordnung des Landes Oberösterreichs besteht ab 09.07. in den ASZ Gebäuden für Mitarbeiter und Kunden wieder die Tragepflicht von MNS-Masken oder Schildern. Ebenso müssen auch der Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zu anderen Personen gewahrt und die Hygienevorschriften eingehalten werden. Hinweise etwaiger Aushänge sind jedenfalls zu beachten, sowie Anweisungen des Personals zu befolgen. Wenn im Freigelände der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, ist das Tragen der Schutzmasken nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen. Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf in allen ASZ OÖ.

 

Quelle: LAV