Was tun mit nicht-bepfandeten Getränkedosen & -flaschen?

30.01.2025

Seit 1. Jänner gilt die Pfandpflicht für Getränke-Einwegverpackungen. Allerdings dürfen noch bis Ende des Jahres „alte“ Verpackungen ohne Pfandlogo abverkauft werden. Diese werden also vor allem in der ersten Jahreshälfte noch häufig in den Regalen zu finden sein. Sie können nicht am Pfandautomaten zurückgegeben werden.

Bitte nicht in den Restmüll!

Die Umwelt Profis der öffentlichen Abfallwirtschaft rufen dazu auf, Einweg- Getränkeverpackungen richtig zu entsorgen! Wie alle anderen Verpackungen aus Kunststoff oder Metall können sie im Gelben Sack entsorgt werden. Verpackungen aus Metall wie beispielsweise Getränkedosen werden aber weiterhin gerne auch im ASZ (Altstoffsammelzentrum) angenommen.

Jede Dose zählt!

Nur in der getrennten Sammlung können die wertvollen Rohstoffe in den Verpackungen recycelt und zu neuen Produkten umgewandelt werden! Im Restabfall geht der Großteil in die Verbrennung und ist für das Recycling verloren. Gerade beim Aluminium ist dies besonders schade, denn das Herstellen einer Dose aus recyceltem Aluminium braucht nur 5% der Energie, die für die Herstellung von neuem Aluminium nötig wäre. Darum zählt jede einzelne richtig getrennte Dose!