Einweg-E-Zigaretten können in den ASZ zu den sogenannten "Gerätebatterien" gegeben werden.
Nachfüllbare E-Zigaretten (ohne flüssiges Nikotin), dürfen in den ASZ zu den "Elektro-Kleingeräten" gegeben werden. Das flüssige Nikotin kann ebenfalls in den ASZ bei den Mitarbeitern abgegeben werden!
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