E-Zigarretten richtig entsorgen

18.10.2022

Grundregel: Geräte die Batterien enthalten niemals in den Restabfall werfen > Brandgefahr!

Einweg-E-Zigaretten können in den ASZ zu den sogenannten "Gerätebatterien" gegeben werden.

Nachfüllbare E-Zigaretten (ohne flüssiges Nikotin), dürfen in den ASZ zu den "Elektro-Kleingeräten" gegeben werden. Das flüssige Nikotin kann ebenfalls in den ASZ bei den Mitarbeitern abgegeben werden!


Foto: Gisela Peter  / pixelio.de