Einwegpfand bei Festen
07.01.2025
Was muss ich beachten, wenn ich bei einem Fest Getränkeverpackungen mit Einwegpfand ausgebe?
Bei Veranstaltungen (z. B. Feste, Festivals, Vereinsveranstaltungen, Sportevents, Messen etc), bei denen bepfandete Getränke für begrenzte Dauer an Letztverbraucher abgegeben werden, gilt folgendes:
Die jeweilige Verkaufsstelle, an der bepfandete Getränke verkauft oder abgegeben werden (z.B. über einen Getränkestand, Caterer, Betreiber der Eventgastronomie, Veranstalter:in) muss die restentleerten Einweggetränkeverpackungen grundsätzlich immer zurücknehmen und den Pfandbetrag auszahlen!
Detailliertere Infos und weitere Regelungen finden Sie im Infoblatt!
Mehr Infos zu Abfallvermeidung und Abfalltrennung bei Veranstaltungen finden Sie hier!