Illegale Abfallsammler

10.07.2024

ACHTUNG Illegale Abfallsammler! - Wolfern

Immer wieder werden GemeindebürgerInnen mittels Flugblatt über die Möglichkeit informiert, nicht mehr benötigte Gegenstände zu bestimmten Zeiten vor das Haus zu stellen.
Wie auch jetzt wieder der Fall in der Gemeinde Wolfern, hier kommen am 12. Juli von 06:00 -12:00 Uhr illegale Abfallsammler.

 


Der BAV Steyr-Land stellt fest, dass es sich bei dieser Entsorgungsart um eine illegale Abfallsammlung handelt. Für das organiserte Sammeln von Abfällen wird lt. Gesetz nämlich eine Bewilligung gemäß der abfallwirtschaflichen Bestimmungen des Landes Oberösterreich benötigt. Daher ist die Abgabe von Abfällen, insbesondere von Sperrmüll, an diese Personen rechtlich verboten und somit strafbar. Abfallbesitzer, die sich nicht daran halten, riskieren im Fall der Weitergabe von nicht gefährlichen Abfällen an Nichtberechtigte eine Geldstrafe in der Höhe von 450 bis 8.400 Euro, bei der Weitergabe von gefährlichen Abfällen sogar eine Geldstrafe in Höhe von 850 Euro bis 41.200 Euro.

Das Land Oberösterreich betont die Verpflichtung jedes einzelnen Bürgers Abfälle richtig zu entsorgen. Gründe und Risiken, die gegen eine illegale Abfallsammlung sprechen sind u.a., dass

  • die Entsorgungssicherheit nicht gewährleistet werden kann
  • es ein funktionierendes gut ausgebautes Sammelsystem in den ASZ/ASI und den Gemeinden gibt
  • sperrige Abfälle im Bezirk von befugten Sammlern gesammelt und aussortiert werden
  • nicht benötigte Abfälle vor Ort liegen gelassen oder andernorts abgelagert werden, wodurch Reinigungsarbeiten durch die Gemeinde erforderlich sein können

Aus all diesen Gründen und im Sinne einer gut funktionierenden Abfallwirtschaft ersuchen wir alle BewohnerInnen des Bezirkes Steyr-Land von einem solchen "Angebot" nicht Gebrauch zu machen.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.