Teilnahmebedingungen Gewinnspiel
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Die Beschreibung und der Ablauf des Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite von „BAV Steyr-Land“.
Veranstalter dieses Gewinnspiels ist der Bezirksabfallverband Steyr-Land, Pfarrplatz 7, 4400 St. Ulrich bei Steyr.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden die Teilnahmebedingungen angenommen. Das Gewinnspiel steht in keinerlei Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendete Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Österreich haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der OÖ Umwelt Profis. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen, indem sie beim Gewinnspiel Post auf der Facebook-Seite BAV Steyr-Land einen Kommentar erstellen und dabei die gestellte Frage richtig beantworten.
Die Teilnahme ist in der Zeit von 05.12.2023 – 22.12.2023 13:00 Uhr möglich.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinner wird per Zufallsprinzip ermittelt.
Der Gewinner wird am 22.12.2023 unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt. Nur wer einen Kommentar unter dem Gewinnspiel-Post der Facebook-Seite BAV Steyr-Land postet, ist teilnahmeberechtigt.
Der Gewinner wird per Direktnachricht über Facebook verständigt.
Geht vom Gewinner bis 27.12.2023 keine Antwort bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Gewinner muss uns bis 27.12.2022 mitteilen, von welchem Elektrofachhändler im Bezirk Steyr-Land der €100,- Gutschein in Anspruch genommen werden soll.
Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
Sofern Umstände eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
Die Übergabe des Gewinns erfolgt persönlich.
4. Veröffentlichung
Der Gewinner erteilt seine ausdrückliche Erlaubnis, dass der Bezirksabfallverband Steyr-Land ihn namentlich unter Angabe „Gewinner des Gewinnspieles“ auf der Webseite www.umweltprofis.at/steyr_land, sowie auf der Facebook-Seite www.facebook.com/UmweltprofisSteyrLand veröffentlichen darf.
5. Ausschluss
Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren auf unserer Facebook-Seite, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen. Wir behalten uns vor, entsprechende User von der Teilnahme auszuschließen.
Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
7. Datenschutz
Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern wir diese selbst verarbeiten.
Wir werden die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden.
Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen.
Schlussbestimmungen
Das Gewinnspiel unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Sollten einzelne Regelungen innerhalb der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.