Mehrweggebot

14.03.2022

für Veranstaltungen über 300 Personen

Seit 01.01.2022 herrscht in Oberösterreich ein Einwegverbot und Mehrweggebot bei Veranstaltungen mit über 300 BesucherInnen. Darunter fallen alle Veranstaltungen, die unter das Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen.

Einen Infoflyer finden Sie hier zum Download: Info Einwegverbot/Mehrweggebot

FAQ's finden Sie hier zum Download: FAQ's Einwegverbot/Mehrweggebot

Gesetzestext und weitere Unterlagen stehen auf der Homepage des Landes OÖ zur Verfügung.

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/269815.htm

 

Getränke

  • Getränke sind in Mehrweggebinden (Mehrwegflaschen, Fässer,..) zu beziehen, sofern diese in OÖ erhältlich sind.
  • Getränke müssen in Mehrweggebinden ausgegeben werden.

 

Speisen

  • Speisen müssen in Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck ausgegeben werden.
  • Statt Mehrweggeschirr und -besteck kann man alternativ Geschirrersatz aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Karton, Papier oder Holz) verwenden.

 

Ausnahmen

  • Bei bestimmten Veranstaltungen, wo aus Sicherheitsgründen (z.B. Verletzungsgefahr durch Glaskrüge oder Metallbesteck, …) die Ausgabe von Mehrweggebinden, -geschirr oder -besteck nicht erlaubt ist, sind Verpackungen, Gebinde und Bestecke aus nachwachsenden Rohstoffen zu verwenden.

 

Abfallkonzept

  • Bei Veranstaltungen über 2.500 Personen ist ein Abfallkonzept vorzulegen.
  • Ein Muster-Konzept befindet sich auf der Homepage des Landes Oberösterreich.