Alttextiliensammlung in OÖ
Keine Änderungen bei der Sammlung von Altkleidern und Schuhen
Entgegen irreführenden Berichten wird es ab 1. Jänner 2025 keine Änderungen bei der Sammlung von Altkleidern und Schuhen in Oberösterreich geben. Es bleibt dabei: Über die Altstoffsammelzentren werden weiterhin ausschließlich saubere, unbeschädigte und gut tragbare Textilien sowie paarweise gebündelte Schuhe gesammelt. Neben der Sammlung in den ASZ ist es auch möglich, diese Textilien in die Altkleidercontainer einzuwerfen.
Was darf in die Textilsammlung ASZ?
Tragbare Kleidung, unbeschädigte Taschen, Gürtel, Tuchenten, Pölster, Vorhänge, Tisch- und Bettwäsche, sowie Bettfedern mit Inlett. Als Service für alle Abfalltrenner werden kostenlose Textilien-Sammelsäcke in den ASZ ausgegeben – darauf findet man auch alle Infos, was in die Sammlung darf und was nicht.
Was darf nicht in die Textilsammlung im ASZ?
Nicht tragbare Kleidung, kaputte, nasse oder unangenehm riechende Textilien, Fetzen, Plüschtiere, Industrieabfälle, Teppiche, sowie andere nicht wiederverwendbare Textilien müssen wie bisher im Restmüll entsorgt werden.
EU-Richtlinie bringt keine Änderung in Österreich
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie schreibt ab 2025 eine getrennte Sammlung von Textilien vor, um die Wiederverwendung und Recycling zu fördern. Oberösterreich erfüllt diese Vorgabe bereits seit Jahren mit einem flächendeckenden Altkleidersammelsystem. Eine Erweiterung auf nicht tragbare Textilien ist aktuell weder gesetzlich vorgesehen noch aufgrund fehlender Recyclingkapazitäten realisierbar.
Ausblick auf künftige Entwicklungen
Eine Ausweitung der Textilsammlung auf nicht tragbare Textilien ist derzeit noch nicht umsetzbar, da sich das Textilrecycling, wobei hier das stoffliche Recycling der Textilfasern gemeint ist, technisch sehr schwierig gestaltet, aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Textilien. Für untragbare Textilien gibt es keine Abnehmer, die kostendeckende Erlöse an die Sammelorganisationen zahlen. Eine solche Erweiterung ist auch ab 2025 nicht vorgesehen.
Die Umsetzung eines ERP-Systems der EU (Produzentenverantwortliches Sammel- und Verwertungssystem) ist in Österreich erst 2028 zu erwarten. Bis dahin bleibt das bewährte System der Altkleidersammlung in Österreich unverändert.
Quelle: OÖ. Landesabfallverband