Feuerwerkskörper richtig entsorgen

21.12.2021

Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Silvesterknaller gehören ausschließlich über den Restabfall entsorgt. Diese können weder in den Altstoffsammelzentren abgegeben noch über die Sammelcontainer für Papierverpackungen entsorgt werden.

Bedenken Sie beim Kauf auch die Umweltauswirkungen

So schön sie auch sind, die Silvesterkracher, so gefährlich sind sie für Mensch, Tier und Umwelt! Produziert werden sie unter miserablen Arbeitsbedingungen, oft von Kinderhänden. Beim Feuerwerk in der Silvesternacht, werden neben den Lärmemissionen auch viele gefährliche Schwermetalle freigesetzt (Strontium, Arsen, Blei, Selen, Caesium). Die Feinstaubwerte in den Ballungszentren übersteigen die Grenzen um ein Vielfaches. Übrig bleibt im neuen Jahr ein unschönes Bild von jeder Menge Müll auf Wiesen, Äckern und in den Gewässern, der für wild lebende Tiere und unsere Nutztiere gefährlich werden kann.

Keine Annahme im ASZ

Altstoffsammelzentren dürfen ausnahmslos keine pyrotechnischen Abfälle und keine intakten Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Versager, also Blindgänger annehmen. Komplett ausgebrannte Karton- und Feuerwerksreste können nach einer vollständigen Auskühlung über die Restabfalltonne beim Haus entsorgt werden. Bei subjektivem Gefährdungspotential kann ein Blindgänger in Wasser getaucht und abgekühlt werden – dies ausschließlich im Freien durchführen.

Aber wohin mit den pyrotechnischen Blindgängern?

Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden. Es gibt jedoch keine gesetzliche Rücknahmepflicht.

Gefahr in Verzug

Bei pyrotechnischen Gegenständen, die ohne Besitzer sind und wenn Gefahr in Verzug besteht, wenden Sie sich an die Polizei.

Weniger ist mehr

Auch für Ihre Gesundheit - passen Sie im Umgang mit Pyrotechnik auf sich und ihr Umfeld auf! Zu viele Neujahrsfeuerwerke enden im Krankenhaus.

In diesem Sinne wünschen wir einen guten und sicheren Start ins neue Jahr