Feu­er­werk und Böl­ler

02.01.2025

Feu­er­werks­res­te ent­sor­gen - so geht's rich­tig

Ab­ge­brann­te Feu­er­werks­kör­per, Böl­ler und Sil­ves­ter­knal­ler ge­hö­ren aus­schlie­ß­lich über den Re­st­ab­fall ent­sorgt. Diese kön­nen, außer im Be­zirk Frei­stadt, weder in den Alt­stoff­sam­mel­zen­tren ab­ge­ge­ben noch über die Sam­mel­con­tai­ner für Pa­pier­ver­pa­ckun­gen ent­sorgt wer­den. Es gilt dabei zu be­ach­ten, dass diese py­ro­tech­ni­schen Ge­gen­stän­de nach Ge­brauch voll­stän­dig ab­ge­kühlt sind, bevor sie in den Re­st­ab­fall ein­ge­wor­fen wer­den, um der Ge­fahr einer er­neu­ten Ent­zün­dung vor­zu­beu­gen. Dazu kann der Feu­er­werks­kör­per auch in Was­ser ge­tränkt wer­den.

Nicht ab­ge­schos­se­ne Feu­er­werks­kör­per oder Blind­gän­ger kön­nen ge­ge­be­nen­falls beim Händ­ler zu­rück­ge­ge­ben wer­den, wobei es hier keine ge­setz­li­che Rück­nah­me­pflicht gibt. Die Stän­de vor den Su­per­märk­ten, die Feu­er­werks­kör­per ver­kau­fen, sind meist am 1. Jän­ner schon wie­der ab­ge­baut. Somit bleibt das Ri­si­ko beim Käu­fer, wenn keine Rück­ga­be­mög­lich­keit mehr ge­ge­ben ist.