Reparaturbonus gilt künftig auch für Fahrräder

07.06.2024

200 Euro Unterstützung fürs Radlreparieren

Der Reparaturbonus wird verlängert und gilt ab September auch für die Reparatur von Fahrrädern, die keine E-Bikes sind.

Gute Nachrichten für Biker: Ab September gilt der Reparaturbonus auch für Fahrradreparaturen. Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen - E-Bikes waren also dabei, normale Räder aber nicht. Das wird nun geändert. Der Bon für die Fahrräder könne ab September beantragt werden, heißt es aus dem Klimaschutzministerium.

Seit der Einführung des Reparaturbonus wurden, laut Angaben der Umweltministerin Leonore Gewessler, mehr als eine Million Geräte repariert. Die meisten Bons wurden für Smartephone-Reparaturen eingelöst (39%). Je 9% entfielen auf Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kaffeemaschinen. Gefördert werden 50% der Reparaturkosten, aber maximal 200 Euro.

Fotos: Pixabay/Lisa Pederson/AndersQvicker