Verwirrung über angebliche Änderung

27.12.2024

Alttextilsammlung in OÖ bleibt unverändert

Aktuell kursieren viele irreführende Meldungen über eine Änderung in der Alttextiliensammlung mit 2025. Durch Medienberichte - vor allem in den Sozialen Medien - wurde der Eindruck erweckt, dass nicht tragbare Kleidung in Zukunft nicht mehr im Restmüll entsorgt werden darf. Das ist schlichtweg falsch - zumindest für Österreich. Wir klären auf, welche Aussagen RICHTIG sind. 

  • RICHTIG: In der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist vorgeschrieben, dass jeder EU-Mitgliedsstaat ab 1. Jänner 2025 dafür sorgen muss, dass Textilien getrennt gesammelt werden können.
  • RICHTIG: In vielen Ländern war das bislang noch nicht flächendeckend der Fall.
  • RICHTIG: EU-Richtlinien müssen in nationales Recht übernommen werden - das hat Österreich getan, gleichwohl Österreich bereits seit vielen Jahren flächendeckend Alttextilien sammelt. 
  • RICHTIG: In der EU sollen künftig noch mehr Textilien für ein stoffliches Recycling gesammelt werden. 
  • RICHTIG: Österreich erfüllt die EU-Vorgabe bereits - auch für 2025. 
  • DESHALB GILT: Nicht tragbare Kleidung darf weiterhin im Restabfall entsorgt werden. Saubere, unbeschädigte und gut tragbare Kleidung, Heimtextilien und paarweise gebündelte Schuhe werden im ASZ gesammelt und entsprechend verwertet. 

Welche Textilien gehören in den Restabfall?

Leibwäsche, ungewaschene, auch leicht beschädigte oder unangenehm riechende Stücke, Plüschtiere, Polster und sonstiger Müll dürfen nicht in Altkleider-Sammlung im ASZ, sie können derzeit keiner weiteren Nutzung zugeführt werden - auch für ein Faserrecycling gibt es derzeit noch nicht genug Verwerter. Diese Stücke müssen nämlich mühsam aussortiert und zu hohen Kosten entsorgt werden.

Viel besser ist es, solche Kleidungsstücke anstatt in die ASZ Altkleidersammlung gleich direkt in den Restmüll bzw. bei größeren Mengen im Sperrmüll zu entsorgen.

Wie steht es um die Recyclingmöglichkeiten für Textilien?

Eine Erweiterung der Textilsammlung auf nicht tragbare Textilien ist derzeit nicht möglich und nicht finanzierbar. Das Textilrecycling ist momentan nicht wirtschaftlich. Es gibt niemanden, der für untragbare Textilien kostendeckende Erlöse an die Sammelorganisationen zahlt. Eine solche Erweiterung ist auch ab 2025 gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Aufbau eines Recyclingsystems für nicht tragbare Textilien ist wünschenswert und wichtig. Dies kann jedoch erst realisiert werden, wenn die Hersteller und Importeure die Kosten übernehmen. Dies ist gesetzlich frühestens ab 2027 vorgesehen. Die Verhandlungen zu einer neuen EU-Regelung sind noch im Gange.

Noch mehr Infos dazu gibt es bei Re-Use Austria unter reuseaustria.at/altkleidersammlung