Neue Altholzübernahmekriterien ab 1.7.2020

01.07.2020

Aufgrund enormer Mengensteigerungen und ständig steigender
Entsorgungspreise sind ab 01.07.2020 Änderungen im Bereich der Annahme
von Altholz notwendig.

Altholz aus Bau, Abbruch und Außenbereich wie zum Beispiel:
Türen, Holzfenster, Parkettböden, Laminatböden,
Gartenhütten, Gartenzäune, Terrassenbretter, Balkon
aus Holz, OSB-Platten, Holzdecken, Holzwände,
Dachstuhlholz, Balken, Bretter, Pfosten, ….
können nur mehr KOSTENPFLICHTIG zu € 20,00 je m³ im ASZ übernommen
werden.

Altholz aus dem Möbelbereich und Holzverpackungen wie zum Beispiel:
Kasten, Bett, Lattenrost, Tisch, Sessel, Einrichtungsgegenstände
aus Holz, Einwegpaletten, Obstkisten, ….
können nach wie vor KOSTENFREI angenommen werden.

ACHTUNG:
Kästen und sperrige Möbel sollten bereits zu Hause vorzerlegt werden!

Information als pdf