Richtige Entsorgung von Feuerwerkskörpern!
02.01.2025
Beachte: Keine Annahme von Feuerwerkskörpern im ASZ! Abgebrannte Raketen und Böller gehören in den Restabfall!
Feuerwerkskörper, Silvesterknaller und Böller fallen unter das Pyrotechnikgesetz und dürfen im ASZ nicht übernommen werden.
Hier sind einige wichtige Tipps, die dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und gleichzeitig für unsere eigene Sicherheit zu sorgen:
- Abgeschossene und somit komplett abgebrannte Feuerwerkskörper und -batterien sind über den Restabfall zu entsorgen
- Pyrotechnische Gegenstände nach Gebrauch vollständig abkühlen lassen, bevor sie im Restabfall entsorgt werden. Um der Gefahr einer erneuten Entzündung vorzubeugen, verwenden sie am besten Wasser
- Pyrotechnischen Blindgänger oder nichtabgeschossene Feuerwerkskörper dürfen nicht im ASZ abgegeben werden
Aber wohin mit nicht funktionierenden Feuerwerkskörpern?
Diese können gegebenenfalls beim Verkäufer bzw. Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt.