Aufgrund einer kürzlichen Falschmeldung in den Medien finden Sie hier eine Information zur richtigen Entsorgung von Feuerwerksresten, die bereits seit vielen Jahren gültig ist.
Pyrotechnika (Feuerwerkskörper, Silvesterknaller, -böller,...) fallen unter das Schieß- und Sprengmittelgesetz und dürfen im ASZ nicht übernommen werden. Das gilt auch für Reste davon.