Wohin mit Knallern und Raketen?
Das fragen sich nach Silvester viele. Darunter gibt es auch Blindgänger, die nach der Silvesternacht vielerorts herumliegen. Die Frage ist selbst für Experten gar nicht so einfach zu beantworten.
Richtige Entsorgung von Feuerwerksresten
Der Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet „Feuerwerksreste“ zurückzunehmen. Bei einem Einkauf bei mobilen Händlern können die Reste auch bei „irgendeinem“ Pyrotechnikverschleißer zurückgegeben werden, der aber nicht verpflichtet ist.
Altstoffsammelzentren dürfen ausnahmslos keine pyrotechnischen Abfälle und keine intakten Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Versager, also Blindgänger, annehmen.
Gefahr in Verzug
Bei pyrotechnischen Gegenständen, die herrenlos sind oder wenn Gefahr in Verzug besteht, ist die Polizei zuständig und übernimmt diese Dinge.
Entsorgung über den Restabfall
Komplett ausgebrannte Karton- und Feuerwerksreste können laut Innenministerium nach einer vollständigen Auskühlung über die Restabfalltonne beim Haus entsorgt werden.