Raketen und Knaller
23.12.2024
Feuerwerksreste entsorgen - so geht's richtig
Abgebrannte Feuerwerkskörper, Böller und Silvesterknaller gehören ausschließlich über den Restabfall entsorgt. Diese können weder in den Altstoffsammelzentren abgegeben noch über die Sammelcontainer für Papierverpackungen entsorgt werden. Es gilt dabei zu beachten, dass diese pyrotechnischen Gegenstände nach Gebrauch vollständig abgekühlt sind, bevor sie in den Restabfall eingeworfen werden, um der Gefahr einer erneuten Entzündung vorzubeugen.
Nicht abgeschossene Feuerwerkskörper oder Blindgänger können gegebenenfalls beim Händler zurückgegeben werden, wobei es hier keine gesetzliche Rücknahmepflicht gibt.