Broschüre "Abfallinformation"

Abfallinformation

Unsere Gemeinden legen großen Wert auf eine lebenswerte Umwelt und ein gepflegtes, sauberes Ortsbild. Gemeinsam richten wir unser Augenmerk auf "Abfallvermeidung", "Abfalltrennung" und "Abfallverwertung".

Die zum Download bereitgestellte Broschüre gibt detailliert Auskunft über die Möglichkeiten der Abfallentsorgung in den Gemeinden des Bezirkes Freistadt.

Trennen im Haushalt

Trennanleitung

Oft ist es gar nicht so einfach, seine Abfälle richtig zu trennen - schließlich gibt es vor allem bei den Verpackungen viele verschiedene Materialien, Formen und Zusammensetzungen. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir die Detailinfos in unserer Datenbank "Profis wissen was" abgespeichert.

Für alle, die die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengefasst nachlesen wollen, haben wir das Wichtigste in der folgenden Übersicht aufgelistet. Hier auch zum Download.

Windelgutschein

Windelgutschein-Aktion

Alle Eltern möchten für ihre Kleinen nur das Beste. Da liegt die Entscheidung für waschbare Höschenwindeln nahe. Mit der Neuauflage des Windelgutscheines unterstützt der Bezirksabfallverband Freistadt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden junge Familien beim Ankauf.

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Infoblättern.

Baurestmassen / Abbruchmeldung

Gebäudeabbruch - was tun?

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc. sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV übermittelt werden. Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Mineralische Abfälle aus dem Abbruch können ohne analytische Untersuchung auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden,  sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten.

     

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
    Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

Hier finden Sie Infomaterial zum Download

Restabfall

Was gehört in den Restabfall

Grundsätzlich gehören in den Restabfall nur all jene Abfälle, die nicht sinnvoll verwertet werden können, also die nicht getrennt gesammelt werden können, die frei von gefährlichen Inhaltsstoffen sind und die in den Abfallbehälter passen. Die Restabfallentsorgung ist im Gegensatz zur getrennten Sammlung kostenpflichtig. Folglich kann durch eine konsequente Abfallvermeidung und eine sortenreine Abfalltrennung das Restabfallaufkommen reduziert werden. Das würde in Folge eine deutliche Kostenersparnis für das gesamte System bedeuten.

Geringere Kosten durch recycelte Rohstoffe

Sortenrein getrennte Stoffe werden für die Herstellung von Produkten weiterverwendet und sind wertvolle Sekundärrohstoffe. Diese Weiterverwertung der getrennten Stoffe verringert die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung.

Das bedeutet zwar nicht, dass die Abfallgebühr aus diversen Gründen nicht auch ansteigen kann, aber: Würden wir alles in eine Restabfalltonne werfen, wäre das nicht nur eine besonders unökologische, sondern auch die teuerste Variante, um unsere Abfälle zu entsorgen.