Einwegpfand-System für Festveranstalter

14.04.2025

Abfallvermeidung ist auch bei Festen immer die erste Wahl!

Grundsätzlich ist der Festveranstalter immer rücknahmeverpflichtet (= Einhebung
des Pfands und Auszahlung bei Rückgabe des Gebindes), aber Ausnahmen sind möglich
(siehe auch INFOBLATT der EWP Recycling Pfand Österreich):

Downloads | Recycling Pfand Österreich

Infoblatt Einwegpfand-System für Festveranstalter - Umweltprofis 

Werden die Getränke ausschließlich vor Ort konsumiert, nach dem Konsum abserviert und
nicht mitgenommen, entscheidet man sich am besten für die Ausnahme “in sich geschlossene
Gastronomie“: Hier können die Gebinde ohne Pfand ausgegeben werden und
auch bei der Rücknahme wird kein Pfand ausbezahlt.

Als Veranstalter ist es wichtig, möglichst alle Gebinde unzerdrückt
retour zu bekommen, um keine Verluste zu erleiden, da der Einkauf
von Flaschen und Dosen im Handel immer bepfandet ist.