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Trennen im Haushalt

Trennanleitung

Oft ist es gar nicht so einfach, seine Abfälle richtig zu trennen - schließlich gibt es vor allem bei den Verpackungen viele verschiedene Materialien, Formen und Zusammensetzungen. Für alle, die es ganz genau wissen wollen, haben wir die Detailinfos in unserer Datenbank "Profis wissen was" abgespeichert.

Für alle, die die wichtigsten Informationen auf einen Blick zusammengefasst nachlesen wollen, haben wir das Wichtigste in der folgenden Übersicht aufgelistet. Hier auch zum Download.

Gelber Sack

Gelber Sack

Leichtverpackungen leicht gesammelt

Im Bezirk Kirchdorf wurde großflächig auf die Leichtverpackungssammlung der "Gelben Sack"-Sammlung umgestellt. Dies stellt zum einen eine Erleichterung für weniger mobile Personen dar und wirkt zum anderen der missbräuchlichen Verwendung der öffentlichen Containerstandplätze tatkräftig entgegen.

Was ist der Gelbe Sack?

Der Gelbe Sack ist ein Sammelsystem für Leichtverpackungen. Im Gegensatz zur bisheringen Containersammlung, bei der Sie die Abfälle zu den Kunststoffcontainern bringen mussten (Bring-System), werden die Gelben Säcke direkt bei Ihrem Haus bzw. an vordefinierten Plätzen abgeholt (Hol-System).

Abholung der Gelben Säcke:

Die Abholung der Gelben Säcke findet alle 6 Wochen statt.
Die Termine werden über Ihre Gemeindezeitung bzw. zeitgerecht in unserer kostenlosen Abfall-APP (erhältlich im App-Store oder unter http://mobile.umweltprofis.at) bekanntgegeben.

Wichtige Informationen und Tipps:

  • Geben Sie die unten beschriebenen restentleerten Leichtverpackungen in den Gelben Sack.
  • Nutzen Sie den Gelben Sack NICHT für andere Abfälle! Falsch verwendete Gelbe Säcke werden von der ARA nicht bezahlt - die Mehrkosten müssen in die Abfallgeführ eingerechnet werden!
  • Stellen Sie den Gelben Sack verschlossen am Tag vor der Abholung (spätestens bis 6 Uhr am Abholtag) dort bereit, wo auch Ihre Restabfalltonne entleert wird.
  • Drücken Sie voluminöse Kunststoffverpackungen zusammen (bessere Platzausnützung)!
  • Größere Verpackungsmengen können Sie sortenrein (also getrennt nach Abfallart) in Ihrem nächsten ASZ abgeben!


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Was gehört in den Gelben Sack?

 

Gewerbe und Institutionen - Was ändert sich?

Mitunter haben Gewerbebetriebe und Institutionen die öffentlichen Kunststoffsammelplätze der kommunalen Abfallentsorgung mitgenutzt. Durch die Umstellung auf die haushaltsnahe Abfallsammlung sind diese Kunststoffcontainer abgezogen worden.

Informationsschreiben für Gewerbebetriebe

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Verpackungen vorher auswaschen, wenn ich sie in die "Gelbe Tonne" oder den "Gelben Sack" gebe?

Da in den Verwertungsbetrieben die sortierten Kunststoffe ohnehin nach der Zerkleinerung gewaschen werden, genügt es, die Kunststoff-Verpackungen vollständig zu entleeren und ggf. kurz auszuspülen.

Mein Gelber Sack ist schon nach kurzer Zeit voll. Was kann ich machen, um länger mit einem Gelben Sack auszukommen?

Leichtverpackungen haben im Verhältnis zum Gewicht ein großes Volumen. Drücken Sie die Verpackungen zusammen oder stapeln Sie Behälter (z.B. Becher) ineinander, um Platz zu sparen!
Sie können auch Leichtverpackungen sortenrein und kostenlos im Altstoffsammelzentrum entsorgen!

Darf ich nur einen Gelben Sack am Abholtag bereitstellen? Wo muss ich ihn bereitstellen?

Sie dürfen so viele Gelbe Säcke am Tag der Abholung bereitstellen, wie in Ihrem Haushalt innerhalb der sechs Wochen angefallen sind. Hier gibt es kein maximales Limit! Die Bereitstellung der Gelben Säcke hat dort zu erfolgen, wo auch üblicherweise Ihre Restabfalltonne entleert wird.

Mein Gelber Sack fängt unangenehm zu riechen an. Gibt es Möglichkeiten, um unangenehmen Geruch zu vermeiden?

Unangenehmer Geruch kann durch die Rückstände des ursprünglichen Inhaltes in der Verpackung entstehen. Um unangenehmen Geruch zu vermeiden bzw. zu reduzieren, können Sie die Verpackung mit etwas Wasser kurz ausspülen.

Dürfen alte Kleidungsstücke nun auch mit dem Gelben Sack entsorgt werden?

Nein! Mit dem Gelben Sack dürfen lediglich Verpackungen gesammelt werden! Alte Kleidungsstücke können Sie entweder im ASZ abgeben oder über die Restabfalltonne entsorgen.

Meine Sackrolle mit Gelben Säcken ist aufgebraucht. Werden jetzt meine Kunststoffabfälle nicht mehr abgeholt?

Ist Ihre Sackrolle mit Gelben Säcken aufgebraucht, können Sie sich eine weitere Sackrolle auf Ihrem Gemeindeamt kostenlos abholen. Die Gemeinden versorgen Sie kostenlos mit Sackrollen.

Mein Gelber Sack wurde noch nicht abgeholt.

Die Abholung kann in manchen Gemeinden länger als einen Tag dauern.

Mein Gelber Sack wurde nicht mitgenommen. Was kann/muss ich machen?

Wurde der Gelbe Sack nicht abgeholt, hatten Sie möglicherweise zu viele falsche Abfälle im Gelben Sack gesammelt (= Fehlwürfe). Entfernen Sie diese Fehlwürfe aus Ihrem Gelben Sack (eine Liste mit Beispielen finden Sie hier) und stellen Sie ihn beim nächsten Abholtermin bereit.

Kann ich meine Kunststoffabfälle weiterhin zu den öffentlichen Container bringen?

Nein! Die Container bei den öffentlichen Standplätzen wurden abgezogen, nachdem alle Haushalte mit dem Gelben Sack versorgt waren. Nutzen Sie daher den Gelben Sack zur Sammlung Ihrer Abfälle oder bringen Sie Ihre Abfälle sortenrein in die Altstoffsammelzentren.
Die unerlaubte Ablagerung von Abfällen ist kein Kavaliersdelikt: Für diese Ablagerungen können Strafen von bis zu € 8.400 verhängt werden!

Bioabfall richtig sammeln

Bioabfall richtig trennen

Eine der natürlichsten Sachen der Welt: Was der Boden hervorbringt, soll wieder zur Erde zurückkehren. Um den Abfallberg klein zu halten und die Ressourcen unserer Erde zu schonen, ist nach der Abfallvermeidung die Verwertung die beste Lösung. Jeder kann durch die richtige Trennung des Bioabfalls seinen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Was gehört in die Biotonne?

Tipps für die optimale Vorsammlung im Haushalt

  • Biokübel mit Deckel verwenden
  • Kübel mit Papier auslegen oder Papier bzw. Maisstärkesäcke verwenden
  • möglichst trocken sammeln & keine flüssigen Abfälle einbringen
  • feuchte Küchenabfälle in Papier (Zeitung, Serviette, Küchenrolle) einwickeln
  • Küchenabfälle NICHT im Plastiksackerl sammeln
  • Biokübel regelmäßig ausleeren und auswaschen

Tipps für die Biotonne vor dem Haus

  • Gegen Gerüche und Insekten: trocken und kühl lagern!
  • Die Biotonne vor dem Befüllen mit Zeitungspapier auslegen oder einen Papiereinstecksack verwenden.
  • Keine flüssigen Abfälle (wie z. B. Suppen, Saucen etc.) in die Biotonne geben.
  • Entsorgen Sie Papiertaschentücher, Papierservietten oder die Küchenrolle auch in der Biotonne.
  • Halten Sie die Biotonne verschlossen!
  • Stellen Sie die Biotonne nicht in die pralle Sonne: Wählen Sie im Sommer einen kühlen, schattigen Standort.
  • Sägespäne, Steinmehl oder Düngekalk binden Feuchtigkeit und verringern die Geruchsentwicklung.
  • Die Biotonne möglichst locker befüllen.

Dem Festfrieren vorbeugen!

  • Bei etwa -5° C kann der Inhalt der Biotonne einfrieren.
  • Achten Sie darauf, dass in kalten Wintermonaten die Abfälle möglichst trocken sind, und stellen Sie die Tonne wenn möglich an einen frostfreien Ort.
  • Füllen Sie in Frostzeiten kein Laub ein, es friert am Tonnenrand fest.
Baurestmassen / Abbruchmeldung

Gebäudeabbruch - was tun?

 

Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Recyclingbaustoff-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.

Grundsätzlich gilt:

  • Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
  • Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
  • Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
  • Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc. sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
  • Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die  Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.

Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV übermittelt werden. Die Daten müssen vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt werden. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.

Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
  • Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
  • Mineralische Abfälle aus dem Abbruch können ohne analytische Untersuchung auf derselben Baustelle, auf der die Abfälle angefallen sind, bautechnisch verwertet werden,  sofern durch ein alternatives Qualitätssicherungssystem sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind und auch keine sonstigen Verunreinigungen enthalten.

     

Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:

  • Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
  • Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
    Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen bietet der Bezirksabfallverband auch Beratungen an.

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AUWR-Leitfaden

RESTABFALL

Restabfall

Was gehört in den Restabfall

Grundsätzlich gehören in den Restabfall nur all jene Abfälle, die nicht sinnvoll verwertet werden können, also die nicht getrennt gesammelt werden können, die frei von gefährlichen Inhaltsstoffen sind und die in den Abfallbehälter passen. Die Restabfallentsorgung ist im Gegensatz zur getrennten Sammlung kostenpflichtig. Folglich kann durch eine konsequente Abfallvermeidung und eine sortenreine Abfalltrennung das Restabfallaufkommen reduziert werden. Das würde in Folge eine deutliche Kostenersparnis für das gesamte System bedeuten.

Geringere Kosten durch recycelte Rohstoffe

Sortenrein getrennte Stoffe werden für die Herstellung von Produkten weiterverwendet und sind wertvolle Sekundärrohstoffe. Diese Weiterverwertung der getrennten Stoffe verringert die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung.

Das bedeutet zwar nicht, dass die Abfallgebühr aus diversen Gründen nicht auch ansteigen kann, aber: Würden wir alles in eine Restabfalltonne werfen, wäre das nicht nur eine besonders unökologische, sondern auch die teuerste Variante, um unsere Abfälle zu entsorgen.