Zweite Chance für Elektrogeräte!
Der Reparaturbonus ist wieder da!
Der Reparaturbonus ist wieder da!
Ab dem 25. September 2023 müssen Kund:innen beim Partnerbetrieb den gesamtn Rechnungsbetrag begleichen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an den:die Kund:in. Aus diesem Grund muss die IBAN des Kunden/ der Kundin bei der Bon-Erstellung angegeben werden. Der Refundierungsantrag wird weiterhin durch de Partnerbetrieb für den:die Kund:in gestellt.
Wie kann ich einen Reparaturbonus beantragen?
Hierzu klicken Sie auf den Button „Reparaturbon erstellen“ und füllen im Anschluss das Formular mit Ihren persönlichen Daten aus. Um Ihre E-Mail-Adresse zu verifizieren, wird Ihnen ein Code per E-Mail übermittelt. Sobald Sie den Code per Mail erhalten haben, kann dieser im Formular eingefügt und bestätigt werden. Bitte schließen Sie während der Verifizierung nicht das Formular. Über den Punkt „Daten prüfen“ kann der Bon letztendlich erstellt werden und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden. Sie finden alle teilnehmenden Partnerbetriebe ebenfalls auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Änderungen, die die Abwicklung der Förderung erheblich verzögern oder unmöglich machen, der Abwicklungsstelle unverzüglich mitzuteilen sind, bspw. Änderungen oder Schließung des bei Bon-Erstellung angegebenen Bankkontos. Erfolgt die Mitteilung über die Änderung des Bankkontos zwischen Einreichung des Refundierungsantrags und der Auszahlung, kann sich die Auszahlung verzögern.
Welche Reparaturen fallen unter den Reparaturbonus?
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter den Reparaturbonus fallen, finden Sie in der Geräteliste.