Sammlung von Baurestmassen
Gebäudeabbruch - was tun?
Im Sinne der Ressourcenschonung sollen verwertbare Baurestmassen wiederverwendet und nicht deponiert werden. Mit 28.10.2016 ist die Novelle der Bauschuttrecycling-Verordnung in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen bei Gebäudeabbrüchen, die nach diesem Datum bewilligt wurden.
Grundsätzlich gilt:
- Der Gebäudeabbruch muss beim Gemeindeamt angezeigt werden.
- Das Bauwerk ist zu entkernen (Herstellung des Rohbauzustandes).
- Die anfallenden Abfallarten (z.B. Bauschutt, Holz, Metalle, Kunststoffe, Restabfall) müssen getrennt entsorgt werden.
- Gefährliche Abfälle (wie Asbestzement, Teer, etc.) sind von nicht gefährlichen Abfällen zu trennen.
- Die Baurestmassen dürfen nur bewilligt (Baurecht, Naturschutzrecht, Forstrecht) für eine zulässige Baumaßnahme eingesetzt werden. Hat der Bauherr keine zulässige Verwendung für die Baurestmassen, so müssen diese an einen befugten Entsorgungsbetrieb übergeben oder in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden.
Nach Abschluss der Abbrucharbeiten muss das Formular „Mengenmeldung nach dem Gebäudeabbruch" an den BAV gesendet werden! Download
Im Folgejahr werden die Daten vom BAV an das Amt der OÖ. Landesregierung übermittelt. Sämtliche Gutachten, Fotodokumentationen und Entsorgungsnachweise müssen gemeinsam mit den dazugehörigen Belegen mindestens sieben Jahre lang vom Abbruchwerber aufbewahrt werden. Dies dient – im Fall einer Überprüfung durch das Zollamt – der Beweislage.
Weniger als 750 Tonnen Bau- oder Abbruchabfälle:
- Darunter fallen beinahe alle Einfamilienbauten.
- Es ist kein Rückbaukonzept und keine Stör- und Schadstofferkundung durch eine rückbaukundige Person erforderlich.
- Die Baurestmassen dürfen für eine zulässige Baumaßnahme auf dem selben Grundstück verwendet werden. Es ist keine chemische Analyse der Baurestmassen notwendig, sofern sichergestellt ist, dass diese weitgehend frei von Schad- und Störstoffen sind.
Mehr als 750 t Bau- oder Abbruchabfälle:
- Ein Rückbaukonzept gemäß ÖNORM B 3151 und eine Schad- und Störstofferkundung durch eine rückbaukundige Person ist durchzuführen.
- Vor einem Einbau der Baurestmassen ist eine chemische Analyse notwendig.
Werden Vorschriften nach dem Altlastensanierungsgesetz nicht eingehalten, kann dies zu empfindlichen Strafen durch die Zollbehörde führen. Um dem vorzubeugen, bietet der Bezirksabfallverband Rohrbach eine kostenlose Beratung an.
Hier finden Sie weitere INFOS.
BAV-Baurestmassendeponie Stollnberg (Gemeinde Ulrichsberg)
Annahme und Übernahmebedingungen
Wir bitten Sie vor der geplanten Anlieferung mit der Deponieleitung, Ing. Hannes Sonnleitner, Kontakt aufzunehmen, da in der Deponie Stollnberg kein Deponiepersonal ständig vor Ort ist.
Anlieferung nur nach Terminvereinbarung mit Franz Löffler, TEL: 0670 4064754 von Montag bis Donnerstag zwischen 8.00 und 16.00 Uhr möglich!
Der Abfallbesitzer ist verpflichtet dem Deponiebetreiber genaue Informationen über den Abfall zu übermitteln (Abfallbesitzer, Anfallsort, Abfallart, Gewicht).
Vor der Anlieferung müssen die Baurestmassen oder Asbestzemente durch externe Wiegeeinrichtungen z.B. im Lagerhaus Ulrichsberg, verwogen und der Wiegeschein dem Deponiepersonal übergeben werden.
Was darf angeliefert werden?
Laut Deponieverordnung 2008 dürfen jene Inertabfälle, die den Anforderungen der Tabellen 5 und 6 im Anhang 1 entsprechen, sowie Baurestmassen gemäß Anhang 2, in der Deponie übernommen werden.
Annahmeliste:
- Beton, Ziegel, Mörtel und Verputze
- Fliesen, Porzellan, Asphalt (kein Teer- oder Gussasphalt)
- Mauersteine auf Gipsbasis, Klinker, Gasbeton
- Kamine und Schamotte aus privaten Haushalten
- Asbestzement (Anlieferung in Big Bags, nach Absprache mit dem BAV)
Asbestzement (Eternit)
Asbestzement wurde bis Mitte der 1990er Jahre verbaut und muss nach der Demontage in einer Baurestmassendeponie entsorgt werden. In der Deponie Stollnberg dürfen asbesthaltige Baustoffe in einem eigenen Kompartiment abgelagert werden.
Angenommen werden ausschließlich Asbestzemente der Schlüsselnummer 31412 (fest gebundener Asbest), wie z.B. Dacheindeckungen aus Eternit in Form von Platten, Fassaden- oder Gebäudeverkleidungen.
Achtung: Werden Baurestmassen auch mit nur wenigen Asbestzementabfällen vermischt, ist die gesamte angelieferte Menge als Asbestzement einzustufen.
Bei einer Anlieferung von Asbestzement dürfen nur Big Bags, die in jedem ASZ erhältlich sind, verwendet werden. Die Säcke dürfen nicht heruntergekippt werden, sondern müssen mit einem Kran oder ähnlichen Hebevorrichtungen, die vom Anlieferer bereitzustellen sind, abgeladen werden.
Was darf NICHT angeliefert werden?
Baustellenabfälle wie Altlacke, Klebemittel, PU- Schaum, Baustellenkehricht, Verschnitt verschiedener nicht mineralischer Baumaterialien, Heraklith-Platten, organische Abfälle wie Papier, Holz, Kork, etc. dürfen NICHT enthalten sein.
Deponieleitung: Ing. Hannes Sonnleitner (TEL: 0664 6125019)
Deponiemitarbeiter: Franz Löffler
Beurteilung und Einstufung: Die endgültige Beurteilung und Einstufung der angelieferten Materialien obliegt dem Deponiepersonal. Diese Beurteilung ist verbindlich. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Deponiepersonal unbedingt Folge zu leisten ist.
Anlieferungen von gefährlichen, sowie falsch deklarierten Abfällen sind unverzüglich abzutransportieren. Sollte der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der BAV Rohrbach berechtigt, das Material auf Kosten des Anlieferers entsorgen zu lassen.
Deponieaufsichtsorgan: DI Andreas Gschwandtner, Haslach
Umweltschutz
Die technischen Anforderungen für die Errichtung der Baurestmassendeponie und deren Betrieb unterliegen den Vorgaben der Deponieverordnung 2008. Die Deponie wird ständig durch Eigenkontrolle sowie durch die behördlich vorgeschriebenen Fremdkontrollen überwacht.
Zusätzlich wurden Grundwassersonden installiert, welche laufend kontrolliert werden, um jegliche Gefährdung des Grundwassers sofort erkennen zu können.
Sickerwasserbecken
Zum Auffangen von Deponiesickerwassers wurde außerhalb der Deponie ein Sickerwasserbecken mit einem Volumen von rund 300 m³ errichtet.
Schüttvolumen
Das nutzbare Schüttvolumen beträgt ca. 80.000 m³ und wird voraussichtlich 2035 ausgeschöpft sein.
Preise Baurestmassendeponie 2024 (inkl. 10 % MWSt.)
Für Baurestmassen und Asbestzemente, die deponiert werden, muss der ALSAG (Altlastenbeitrag) eingehoben und an das Finanzamt weitergegeben werden.
- Baurestmassen je t € 51,70 (inkl. ALSAG € 9,20)
- Asbestzement je t € 112,20 (inkl. ALSAG € 9,20)
Die Menge der Baurestmassen oder Asbestabfälle wird aufgrund der Wiegescheine ermittelt und vom Bezirksabfallverband Rohrbach verrechnet.
Für Schäden bei der Anlieferung oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Deponiebetreiber haftet der Anlieferer.
Deponieleitung: Ing. Hannes Sonnleitner (TEL: 0664 6125019)