Sammlung bei TKV-Standorten
Sammlung für Tierkörper und tierische Abfälle bis 35 kg aus nicht-gewerblicher Herkunft
Um eine rasche, unkomplizierte und möglichst geruchsfreie Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen zu ermöglichen gibt es an 14 Standorten 3-reihige Sammelcontainer, die gekühlt und geruchssicher verschlossen sind. Zwei Sammelfächer stehen ständig zur Verfügung. Das dritte Fach ist Tierseuchen (z.B. Schweinepest) vorbehalten und ist im Normalfall versperrt.
Die Anlieferung ist täglich von 0 bis 24 Uhr möglich (ausgenommen Aigen-Schlägl werktags 8 - 12 Uhr).
Die Entleerungen finden mindestens 1 x wöchentlich statt. Während der Jagdsaison gibt es zusätzliche Abholtermine.
- Aigen-Schlägl (Kläranlage)
- Altenfelden (ASZ)
- Haslach (ASZ)
- Helfenberg (ASZ)
- Julbach (Bauhof)
- Lembach (ASZ)
- Neustift (ASZ)
- Peilstein (ASZ)
- Rohrbach-Berg (Bauhof Rohrbach)
- Sarleinsbach (Bauhof)
- St. Martin (ehem. ASZ, Allersdorf 3)
- St. Peter (ASZ)
- St. Veit (Kläranlage)
- Ulrichsberg (gegenüber ASZ)
Was ist bei der Benützung der Container zu beachten?
- Sammelstelle sauber halten.
- Keine verwesten Abfälle einwerfen (werden vor Ort abgeholt).
- Entsorgung gilt nur für Kleinmengen (bis 35 kg) an tierischen Abfällen, verdorbenen Fleischprodukten und Haus- bzw. landwirtschaftlichen Nutztieren.
- Tote Tiere, tierische Abfälle und verdorbenes, fleischliches Gefriergut werden mitsamt der Verpackung eingeworfen, dadurch bleiben die Einwurföffnungen der Container sauber.
- Die Verpackungen sollen dicht sein. Papiersäcke müssen mit Schnüren zugebunden werden (kein Draht!), dadurch können keine Fliegen zum Material und es wird die Madenbildung verhindert.
Das unkontrollierte "Beerdigen" von Nutztieren, aber auch von Heimtieren ist verboten. Falls ein Tierbesitzer die würdevolle Einäscherung seines verstorbenen Lieblingstieres wünscht, kann das an einem behördlich genehmigten Tierfriedhof erfolgen.
Große Tiere über 35 kg und Schlachtabfälle
Tote Tiere über 35 kg werden vor Ort abgeholt (Meldung am Gemeindeamt).
Gewerbliche Betriebe wie Schlachthöfe und Direktvermarkter dürfen die o.a. Sammelstellen nicht benützen. Sie müssen ihre Schlachtabfälle nachweislich laut Tiermaterialiengesetz direkt entsorgen. Auch Tiere, für die Sie einen Entsorgungsnachweis brauchen oder bei denen Seuchenverdacht besteht, werden von der TKV Oberösterreich (TEL: 0800 99 88 99 7) direkt abgeholt.