Änderungen ab 1.1.2025

11.12.2024

ASZ, Pfand, Gelber Sack: Was im neuen Jahr zu beachten ist!

Kleine Kunststoff- (Leichtverpackungen*) und Metallverpackungen kommen österreichweit in den Gelben Sack. Pfandflaschen und -dosen mit dem österreichischen Pfandlogo gehen in den Handel zurück. In ganz Oberösterreich gilt: Große und sperrige Verpackungen wie Folien, Eimer und Kanister sowie Styropor® gehören immer ins ASZ. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Metallverpackungen und Getränke-Verbundkartons im ASZ zu entsorgen. Wichtig ist, dass keine Verpackung im Restmüll landet.

Diese Leicht- und Metallverpackungen können ab 2025 in den OÖ ASZ abgegeben werden:

  • Getränke-Verbundkartons (z.B. Tetra Pak®):
    Milch-, Saft-, Wein- und Saucenpackerl sowie Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel
  • Kunststoff-Verpackungsfolien:
    weiche Folien, die nicht rascheln, Tragetaschen, Säckchen, Luftpolsterfolien, Wickelfolien bzw. Stretchfolien mit dem Aufdruck LDPE oder LLDPE
  • Eimer und Kanister über 5 Liter:
    Kanister, Dosen, Flaschen aus PE und HDPE (Verschlüsse bitte abschrauben), Eimer und Deckel
  • Styropor®-Verpackungen:
    sauber und trocken, ohne Klebeband und Etiketten
  • Metallverpackungen:
    Konservendosen aus Aluminium oder Weißblech, Alufolien, -tassen und -tuben, Schraubverschlüsse, Kronkorken, restentleerte Farb- und Lackdosen, Transportbänder aus Metall sowie sonstige Metallverpackungen wie Partyfässer oder Tierfutterschalen. Spraydosen besser im ASZ als im Gelben Sack entsorgen
  • Sämtliche Verpackungen (auch leere) von gefährlichen Inhalten gehören immer ins ASZ (Gefahrensymbole sind aufgedruckt)

Werden die oben genannten Fraktionen weiterhin im ASZ abgegeben, können damit Erlöse erzielt werden, die der kommunalen Abfallwirtschaft zugutekommen. Mit diesen Erlösen werden die Preise für kostenintensive ASZ-Fraktionen wie zum Beispiel Problemstoffe, Bauschutt oder Sperrmüll reduziert bzw. gänzlich kompensiert.

Folgende Verpackungen sind am 1.1.2025 jedenfalls im Gelben Sack zu entsorgen:

  • Sonstige Kunststoff-Verpackungen:
    beschichtete Säckchen (Sauerkraut, Kaffee), knisternde/raschelnde Folien (Cellophan, Chips- und Zuckerlsackerl, …), Vliese, Netze (Zwiebel, Obst), Materialverbunde (Medikamentenblister), textile Verpackungen, Styropor®-Flocken, Schaumverpackungen, „kompostierbare Verpackungen“, beschichtetes Fleisch-/Wurst-/Käsepapier
  • PS/PP Kunststoff-Verpackungen:
    Joghurt-, Topfen-, Rahm-, Margarinebecher, Ketchupflaschen, Eis-, Obstbehälter, Pflanzentöpfe, Pflanzentassen, Deckel, Verschlüsse oder sonstige Verpackungen aus PP oder PS
  • PET-bunt und PET-farblos (bepfandete Gebinde zurück zum Handel):
    Getränkeflaschen, Milchgetränkeflaschen, Nicht-Getränkeflaschen (Öl-, Essig-, Putzmittel-, Kosmetikflaschen, …)

Gelber Sack ist nur für Verpackungen

Alle Leicht- und Metallverpackungen können auch im Gelben Sack gesammelt werden. Diese gelangen zum überwiegenden Teil in die neue Sortieranlage im Ennshafen, die eine Sortiertiefe von rund 80 Prozent für die stoffliche Verwertung erreicht. Wie bei der Sammlung im ASZ werden die gesammelten Verpackungen anschließend bestmöglich recycelt.

Die Gelben Säcke werden ab 2025 alle 6 statt alle 4 Wochen abgeholt. Durch den Wegfall der bepfandeten Flaschen und Dosen ist auch mehr Platz im Gelben Sack. Der Gelbe Sack ist ausschließlich für Verpackungen vorgesehen.AndereKunststoffgegenstände wie alte (nicht elektrische) Zahnbürsten, Spielzeug, Plastikrasierer oder kaputte Textilien gehören in den Restmüll. Wenn die zugestellte 7-er Rolle nicht ausreicht, gibt es am Gemeindeamt weitere kostenlose Gelbe Säcke.

Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen

Ab 1.1.2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Pro Flasche oder Dose werden beim Verkauf 25 Cent Pfand eingehoben. Dieses Geld bekommt man bei der Rückgabe der leeren Verpackungen an den Verkaufsstellen wieder zurück. Das Pfand wird nur ausgezahlt, wenn auf der Flasche oder Dose das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein und die Verpackung muss leer und unzerdrückt sein.

 

*Unter Leichtverpackungen versteht man alle Verpackungen aus Kunststoff oder Materialverbunden – vom Joghurtbecher über die Waschmittelflasche bis hin zu Chipsdosen aber auch Getränkekartons, Textilnetze oder beschichtetes Fleischpapier gehören dazu.

Download Infoblatt

Die Gelbe Formel
Infoblatt BAV Rohrbach
Einwegpfand Österreich